Zum Anwaltshonorar

Nach einem ersten, für Sie noch unverbindlichen Gespräch prüfe ich, ob die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise durch Dritte zu tragen sind.

 Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so bringen Sie die Police zum ersten Gespräch mit. Handelt es sich um einen Haftpflichtfall, gehen Ihre Anwaltskosten - bei gegebener Haftung - zu Lasten der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers! Allenfalls haben Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege oder auf Opferhilfe.

Eine Stunde konzentrierte, juristische Arbeit wird in Versicherungsfällen in der Regel ab 250 Franken pro Stunde verrechnet.  In Haftpflichtfällen liegt der Ansatz zwischen 290 Franken und 350 Franken, je nach Komplexität. 

Der Aufwand für Sekretariatsarbeiten ist in diesen Ansätzen inbegriffen. Spesen und Mehrwersteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei besonders geringem oder überdurchschnittlich hohem Interessenwert kann der Ansatz im konkreten Fall auch tiefer oder höher vereinbart werden. 

Es ist selbstverständlich möglich, ein Kostendach zu fixieren.